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Bedienelemente vom Ultraschallgerät
Blutzucker
Blutzuckerbestimmung

Viele Bescheinigungen, freie Atteste und sonstige schriftliche Stellungnahmen sind vom Versicherten selbst zu tragen, da sie keine Kassenleistungen darstellen! Bedenken, Sie, dass auch "kleine" oder "kurze" Atteste / Bescheiniungen Arbeitsaufwand darstellen, den wir nicht als Service leisten können. Diese Leistungen werden nach GOÄ berechnet und richten sich nach Aufwand, im Regelfall zwischen 2,50 bis 10,00 € (GOÄ 70, Faktor 1-3,5).

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